Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Golfkontor Handels GmbH / Golfkontor Development GmbH

1.    Geltungsbereich

1.1.        Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen aus Verträgen, welche zwischen der GHG Golfkontor Handels GmbH/GHG Golfkontor Development GmbH mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB geschlossen werden (Die AGB für Verbraucher [B2C] finden Sie auf unserer Homepage unter hier).

1.2.        Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Inhalt des Vertrages, es sei denn, diese sind für uns günstiger als unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stehen nicht in Zusammenhang mit Bestimmungen, die nach unseren Bedingungen keine Geltung erlangen sollen oder wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefern. Unsere Bedingungen gelten zudem für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2.    Angebot, Vertragsschluss

2.1.        Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2.        Für den Inhalt des Vertrages sind zuerst unsere Auftragsbestätigung, ansonsten unser stets freibleibendes Angebot sowie die Regelungen dieser AGB maßgebend.

2.3.        Unsere Handelsvertreter können für uns keine Verträge schließen, sondern nur Kundenanfragen aufnehmen.

2.4.        Bei Anfertigung außergewöhnlicher – von unserer üblichen Produktpalette abweichender – Artikelbehalten wir uns für den Kunden zumutbare Konstruktions- und Formänderungen vor.

3.    Vertragsgegenstand/ Preise

3.1.        Wir liefern in handelsüblicher Qualität. Die Angaben in Angebotsunterlagen, Prospekten usw. sind nur Richtwerte ohne Verbindlichkeit, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Änderungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch die Eignung der Lieferung nicht beeinträchtigt wird.

3.2.        Für Verkäufe von Mustern gilt, dass diese gekauft werden wie gesehen. Der Kunde ist sich beim Kauf von Mustern ausdrücklich bewusst, dass diese in Ausführung und Qualität unter Umständen von Modellen der Serienware abweichen.

3.3.        Unsere Preise sind in Euro ab Lager exkl. Verpackungskosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Sollte das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Kunden in einer anderen Währung ausgestellt worden sein, so kann in dieser Währung gezahlt werden.

3.4.        Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten, die nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden. Die Änderung der Kalkulationsgrundlage werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

4.    Zahlung

4.1.        Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung der Waren, zu bezahlen.

4.2.        Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Soweit Skontoabzug vereinbart wird, setzt der Abzug den Ausgleich aller älteren Forderungen voraus.

4.3.        Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden automatisch alle anderen Forderungen sofort fällig. Zahlungen werden zunächst auf die Kosten und Zinsen und dann auf die ältesten Forderungen angerechnet.

4.4.        Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in handelsüblicher Höhe erhoben und weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten.

4.5.        Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt bzw. von uns anerkannt sind.

4.6.        Von uns gewährte Gutschriften werden grundsätzlich nur durch Warenlieferungen ausgeglichen.

4.7.        Wenn sich nach Vertragsschluss die Zahlungsfähigkeit oder die Zahlungsmoral des Kunden verschlechtert oder eine frühere Verschlechterung bekannt wird oder wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns oder anderen gegenüber nicht nachkommt, können wir die Lieferungen von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen, andernfalls entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.

4.8.        Dieses Recht haben wir auch bei Zahlungsverzug vorausgegangener Lieferungen. Bei Zahlungsverzug verlangen wir Mahnkosten und Bearbeitungsgebühren von Euro 5,- pro Mahnung.

5.    Lieferung

5.1.        Der Lieferzeitpunkt richtet sich nach der in der Angebotsbestätigung getroffenen Vereinbarung. Die rechtzeitige Lieferung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde seine Pflichten vollständig erfüllt hat.

5.2.        Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

5.3.        Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf Ereignisse zurückzuführen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

5.4.        Die Versandkosten einschließlich etwaiger Mehrkosten, die durch fehlerhafte Adressdaten o.ä. entstehen, trägt der Kunde.

5.5.        Sämtliche Aufträge gelten nur mit dem Vorbehalt der Selbstbelieferung als angenommen. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Wir werden den Kunden für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Vertragsgegenstände

unverzüglich hierüber informieren und vom Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen diesem unverzüglich erstatten.

5.6.        Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht der Kunde objektiv kein Interesse an der Teillieferung haben kann.

6.    Gefahrübergang

6.1.        Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Kunden über, wenn die Ware das Lager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder die Anlieferung und Installation übernommen haben.

6.2.        Ansprüche aus Transportschäden muss der Besteller gegenüber dem Frachtführer selbst geltend machen.

6.3.        Versand, Verpackung, Versicherung und Montage erfolgen, sofern diese Leistungen von uns übernommen werden, ohne abweichende schriftliche Weisung des Bestellers nach unserer Wahl.

7.    Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

7.1.        Die Rechte des Kunden bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2.        Als Frist für die Mängelrüge werden 8 Tage vereinbart.

7.3.        Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen ein Jahr.

7.4.        Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur – auch wiederholten – Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, sind wir berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern. In diesem Fall Ist der Kunde berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen. Sollte auch die unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig sein, entfällt das Recht zur

Nacherfüllung. Ist Nachbesserung oder Ersatzlieferung demnach ausgeschlossen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.5.        Trifft die Sendung in beschädigtem Zustand ein, so hat der Kunde zur Sicherung seiner Ansprüche unverzüglich den Schaden durch den Beförderer amtlich festhalten zu lassen.

7.6.        Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung. Etwaige durch den ungenehmigten Versand entstehenden Schäden und/oder Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.

7.7.        Mängelansprüche bestehen nicht bei als gebraucht veräußerten Waren sowie nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.8.        Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.9.        Für Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

7.10.      Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.

8.    Eigentumsvorbehalt

8.1.        Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

8.2.        Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern Art und Beschaffenheit der Kaufsache dieses erfordern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

8.3.        Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,

 die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

8.4.        Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

8.5.        Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9.    Konsignationsware und Muster

9.1.        Konsignationsware ist sorgfältig zu behandeln und angemessen zu versichern (Brand, Einbruch und Diebstahl). Unbrauchbare oder beschädigte Ware muss zu den Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten ersetzt werden.

9.2.        Die Rücksendung muss innerhalb von 7 Tagen nach unserer ersten Anforderung erfolgen. Das Rückgaberecht erlischt und die Ware gilt nach unserer Wahl als fest verkauft, wenn sie nach erneuter Fristsetzung nicht zurückgesandt wurde.

9.3.        Ist ein Überlassungszeitraum fest vereinbart, muss die Ware unaufgefordert und kostenfrei innerhalb des Zeitraums an uns zurückgesandt werden, andernfalls gilt das Vorstehende

10.  Erfüllungsort, Gerichtsstand, UN-Kaufrecht

10.1.      Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

10.2.      Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt sind.

10.3.      Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

GHG Golfkontor Handels GmbH

Heselstücken 4

22453 Hamburg

Telefonnummer: + 49 (0) 40 - 54 00 77 00

Telefaxnummer: + 49 (0) 40 - 54 00 77 099

E-Mail- Adresse: info@golfkontor.de

Geschäftsführung: Tim und Kai Gagelmann

VAT Nr.: DE 812 155 805 HRB 64271 web.: www.golfkontor.de